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Hilfsmittel vs. Pflegehilfsmittel – der Unterschied einfach erklärt
Die Begriffe werden oft verwechselt. Für die Praxis ist wichtig: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind meist Hygiene‑/Verbrauchsprodukte (bis zu 42 € / Monat). Hilfsmittel sind häufig technische Produkte (z. B. Rollator, Pflegebett) und werden anders beantragt.
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Wenn Sie unsicher sind, was in Ihrem Fall passt, können Sie hier kostenlos & unverbindlich anfragen:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €)
- Beispiele: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen
- Meist über Pauschale – oft per Direktabrechnung (Pflegebox) möglich
Hilfsmittel (technisch / anderses Verfahren)
- Beispiele: Rollator, Pflegebett, Duschstuhl
- Häufig über Rezept / gesonderte Genehmigung geregelt
Weiterführende Ratgeber
- Liste: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Pflegehilfsmittel (42 €) beantragen
- Direktabrechnung vs. Kostenerstattung
Stand: 03/2026. Technische Hilfsmittel behandeln wir später in einem eigenen Cluster.