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Liste: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € monatlich)
Unter „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ fallen Produkte, die regelmäßig benötigt werden – vor allem für Hygiene und Infektionsschutz in der häuslichen Pflege. Diese können über die Pflegekasse bis zu 42 € pro Monat bezuschusst werden.
Direkt passende Versorgung organisieren
Wenn Sie unsicher sind, welche Produkte passen oder wie Sie am besten beziehen, können Sie hier kostenlos & unverbindlich anfragen:
Welche Produkte zählen typischerweise dazu? (Übersicht)
Zur 42‑€‑Pauschale gehören vor allem Hygiene‑ und Verbrauchsprodukte. Je nach Pflegekasse/Einordnung können folgende Artikel dazugehören:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektion und Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen / Schutz‑Unterlagen (z. B. fürs Bett oder den Rollstuhl)
- Schutzschürzen (Einweg)
- Mund‑Nasen‑Schutz (je nach Bedarf)
- Inkontinenz‑Unterlagen (z. B. zum Schutz von Bett/Polstern, je nach Einordnung)
- Pflege‑ und Reinigungstücher (je nach Einordnung/Anbieter‑Sortiment)
Hinweis: Maßgeblich ist die Einstufung als „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ (z. B. im Hilfsmittelverzeichnis/Produktgruppe 54). Im Zweifel lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Pflegekasse.
Wichtige Hinweise
- Entscheidend ist die Einordnung als „zum Verbrauch bestimmt“.
- Bei Direktabrechnung liefert ein Anbieter regelmäßig und rechnet mit der Pflegekasse ab.
- Bei Erstattung reichen Sie Rechnungen bei der Pflegekasse ein.
Weiterführende Ratgeber
- Pflegehilfsmittel (42 €) beantragen – Schritt für Schritt
- Direktabrechnung vs. Kostenerstattung
- Bettschutzeinlagen: was zahlt die Pflegekasse?
Stand: 03/2026.