Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege zu Hause erleichtern, die Hygiene verbessern und den Alltag für Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige sicherer machen. Besonders wichtig sind dabei die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – also Produkte, die regelmäßig nachgekauft werden und die die Pflegekasse mit bis zu 42 € pro Monat bezuschusst.
Welche Pflegehilfsmittel werden bezuschusst?
Zur monatlichen Pauschale zählen u. a. Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Mundschutz, Bettschutzeinlagen sowie weitere Produkte, die vor allem der Hygiene und dem Infektionsschutz dienen. Welche Artikel im Detail übernommen werden, hängt von der Einordnung als „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ ab.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege (zumindest teilweise) zu Hause stattfindet, kann ein Anspruch bestehen. Das betrifft z. B. die Versorgung durch Angehörige, Nachbarn oder einen ambulanten Pflegedienst. Auch wenn ein Pflegedienst einzelne Leistungen übernimmt, werden Verbrauchsprodukte oft weiterhin im Alltag benötigt – etwa bei der Unterstützung beim Waschen, bei der Mobilisation oder beim Umgang mit Inkontinenz.
So beantragst du die 42‑€‑Pauschale
Der Antrag läuft über die Pflegekasse. In vielen Fällen ist der Prozess unkompliziert: Du stellst einen Antrag, die Pflegekasse prüft den Anspruch und genehmigt die monatliche Pauschale. Danach können die Produkte regelmäßig bezogen werden – entweder über Erstattung (Rechnung einreichen) oder über einen Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Direktabrechnung vs. Kostenerstattung
- Direktabrechnung: Ein Anbieter liefert die Box monatlich und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Das spart Aufwand und sorgt für eine gleichmäßige Versorgung.
- Kostenerstattung: Du kaufst die Produkte selbst (z. B. in der Apotheke oder online) und reichst die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Das bietet maximale Flexibilität, ist aber oft mit mehr Papierkram verbunden.
Was gehört typischerweise in eine Pflegehilfsmittel‑Box?
Eine sinnvolle Zusammenstellung orientiert sich an der konkreten Pflegesituation. Häufig werden verwendet:
- Einmalhandschuhe (verschiedene Größen)
- Händedesinfektion und Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen (für Bett oder Rollstuhl)
- Schutzschürzen oder Schutzunterlagen
- Mund‑Nasen‑Schutz (je nach Bedarf)
Tipps: So nutzt du die Pauschale optimal
Viele Haushalte schöpfen die 42 € nicht sinnvoll aus, weil sie zu wenig Bedarf an einem Produkt haben oder falsche Größen wählen. Besser ist eine Mischung: Handschuhe und Desinfektion sind fast immer sinnvoll, Bettschutzeinlagen je nach Situation. Achte außerdem auf eine gute Lagerung (trocken, kindersicher) und darauf, Desinfektionsmittel nach Herstellerangaben zu verwenden.
Praktisch ist auch, den Verbrauch zu beobachten: Wird zu viel geliefert, kann die Zusammenstellung meist angepasst werden. Wird zu wenig geliefert, lohnt es sich zu prüfen, ob eher größere Packungen sinnvoll sind – oder ob einzelne Produkte doch besser separat gekauft werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich zwingend einen Pflegedienst?
Nein. Die Pauschale richtet sich an die häusliche Pflege. Sie kann auch dann sinnvoll sein, wenn Angehörige die Pflege übernehmen und kein Pflegedienst im Einsatz ist.
Kann ich mir die Produkte frei aussuchen?
Das hängt vom Bezugsweg ab. Bei Kostenerstattung ist die Auswahl oft größer, bei Direktabrechnung gibt es meist Boxen mit anpassbaren Inhalten. Wichtig ist, dass es sich um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch handelt.
Was ist, wenn ich in einem Pflegeheim lebe?
In stationären Einrichtungen werden viele Verbrauchsmaterialien in der Regel über die Einrichtung bereitgestellt. Die 42‑€‑Pauschale ist typischerweise für die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit gedacht.
Abgrenzung: Pflegehilfsmittel vs. Hilfsmittel
Neben Verbrauchsprodukten gibt es auch „Hilfsmittel“ wie z. B. Pflegebett, Rollator oder Duschstuhl. Diese werden anders beantragt und häufig über Rezept oder separate Genehmigungen geregelt. Wenn du unsicher bist, ob etwas in die 42‑€‑Pauschale fällt oder als Hilfsmittel gilt, lohnt sich eine kurze Nachfrage bei der Pflegekasse oder eine Beratung.
Passend dazu: Ein Hausnotruf kann mehr Sicherheit bieten – die Pflegekasse bezuschusst dafür häufig 25,50 € monatlich.