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Alltagshilfe über die Pflegekasse abrechnen (Schritt für Schritt)

Viele Alltagshilfen lassen sich über den Entlastungsbetrag finanzieren (seit 01.01.2025: 131 € / Monat für anerkannte Angebote). Entscheidend ist, wie abgerechnet wird und welche Nachweise Ihre Pflegekasse benötigt.

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1) Prüfen: Anerkanntes Angebot?

Für die Nutzung des Entlastungsbetrags muss das Angebot in der Regel anerkannt sein. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

2) Abrechnungsweg wählen

Je nach Situation kann die Finanzierung auch über andere Leistungen möglich sein – z. B. über die Verhinderungspflege. Welche Abrechnung in Ihrem Fall passt, klären Sie am besten direkt mit der Pflegekasse oder im Rahmen einer Beratung.

3) Typische Unterlagen

Häufige Fehler (und wie Sie sie vermeiden)

Weiterführende Ratgeber

Stand: 03/2026. Hinweis: Details können je nach Pflegekasse/Bundesland variieren.