← Zur Alltagshilfe‑Ratgeber‑Übersicht
Alltagshilfe über die Pflegekasse abrechnen (Schritt für Schritt)
Viele Alltagshilfen lassen sich über den Entlastungsbetrag finanzieren (seit 01.01.2025: 131 € / Monat für anerkannte Angebote). Entscheidend ist, wie abgerechnet wird und welche Nachweise Ihre Pflegekasse benötigt.
Direkt Unterstützung finden
Sie suchen eine passende Alltagshilfe? Hier können Sie kostenlos & unverbindlich anfragen:
1) Prüfen: Anerkanntes Angebot?
Für die Nutzung des Entlastungsbetrags muss das Angebot in der Regel anerkannt sein. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
2) Abrechnungsweg wählen
- Direktabrechnung: Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
- Kostenerstattung: Sie zahlen selbst und reichen Rechnung/Nachweise ein.
Je nach Situation kann die Finanzierung auch über andere Leistungen möglich sein – z. B. über die Verhinderungspflege. Welche Abrechnung in Ihrem Fall passt, klären Sie am besten direkt mit der Pflegekasse oder im Rahmen einer Beratung.
3) Typische Unterlagen
- Rechnung / Leistungsnachweis (mit Zeitraum und Art der Leistung)
- Pflegegrad-Nachweis (falls erforderlich)
- Formular/Erstattungsantrag Ihrer Pflegekasse (falls genutzt)
Häufige Fehler (und wie Sie sie vermeiden)
- Unklare Leistungsbeschreibung → Leistung konkret benennen lassen (z. B. Haushalt/Begleitung).
- Kein anerkanntes Angebot → vorab Anerkennung klären.
- Fristen/Abrechnungszeiträume → bei der Pflegekasse nachfragen, wie lange Belege eingereicht werden können.
Weiterführende Ratgeber
- Entlastungsbetrag 131 €: Anspruch, Nutzung & Abrechnung
- Alltagshilfe ohne Pflegegrad – geht das?
- Unterschied: Alltagshilfe vs. Pflegedienst vs. Haushaltshilfe
Stand: 03/2026. Hinweis: Details können je nach Pflegekasse/Bundesland variieren.