Pflegehilfsmittel 40/42 €: Was gilt wirklich?

Viele suchen nach „Pflegehilfsmittel 40 Euro“ oder „42 Euro Pauschale“. Gemeint sind in der Regel die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – also Produkte, die regelmäßig gebraucht werden und bei häuslicher Pflege unterstützen (Stand 2026).

Kurzüberblick

40 € oder 42 € – warum zwei Zahlen?

In der Praxis wird oft noch „40 €“ gesucht/gesagt. Wichtig ist: Entscheidend ist der aktuell gültige Betrag und welche Produkte als Verbrauchs‑Pflegehilfsmittel anerkannt sind. Wenn Sie die aktuelle Pauschale nutzen möchten, orientieren Sie sich an den Informationen der Pflegekasse bzw. am Antrag.

Antrag: so gehen Sie vor

  1. Bedarf festlegen: Welche Produkte werden wirklich regelmäßig benötigt?
  2. Antrag/Unterlagen: Formular ausfüllen und an die Pflegekasse geben (oder über Anbieter abwickeln).
  3. Abrechnung wählen: Direktabrechnung oder Erstattung.

Direktabrechnung vs. Erstattung (kurz)

FAQ

Weiterführend: Pflegehilfsmittel – Übersicht · 42‑€‑Antrag (Schritt‑für‑Schritt) · Hilfsmittel‑Übersicht